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Singt ojf Jiddisch! – Jiddische Lieder & Geschichten – 05.09.2020

 

Eine humorvolle Einführung in die jiddische Musik, Sprache und Kultur. Olaf Ruhl (1964) aus Berlin-Lichtenberg ist Theologe und jiddischer Musiker. Seit 2007 tritt er mit seinem Programm „Singt ojf Jiddisch! – Jiddische Lieder & Geschichten“ auf. Es ist ein buntes Programm, das eine unterhaltsame Einführung in die jiddische Musik, Sprache und Kultur bietet. Lieder und Geschichten im jiddischen Original, gespielt auf Akkordeon oder Gitarre, werden mit Übersetzungen und Anekdoten dem Publikum nahe gebracht. Olaf Ruhl entführt seine Zuhörer sensibel und mit Humor in eine berührende Kultur ohne jemals den Zeigefinger zu heben.

Bitte beachtet die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.


Infos:
Einlass: 20 Uhr
Ort: RATS - Kulturzentrum Obhausen, Am Bahnhof 3, 06268 Obhausen

Infektionsschutzmaßnahmen:
  1. Das Betreten der Veranstaltungsfläche ist nur mit Mund-Nasen-Abdeckung (textile Barriere, nicht medizinische Alltagsmaske) gestattet. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Abdeckung ist nach Erreichen des Sitzplatzes möglich, sofern dies den weiteren Regelungen nicht entgegensteht.
  2. Zur Ermöglichung der Nachverfolgung eventueller Infektionen muss sich jede Person in Anwesenheitslisten eintragen. Diese liegen am Eingang bereit. Hierbei ist zwingend anzugeben: Vor & Nachname, vollständige Anschrift, Telefonnummer. Die Listen müssen über eine Dauer von vier Wochen von den Veranstaltenden aufbewahrt werden und sind dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen. Nach spätestens zwei Monaten müssen die Listen vernichtet werden.
  3. Bitte achten Sie zwingend auf Husten- und Niesetikette. Hier gilt Armbeuge statt Hand. Bei erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen ist dem Angebot fernzubleiben. Kontaktieren Sie Ihren zuständige*n Arzt/Ärztin zur Abklärung.
  4. Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen sind im Gebäude und im Außenbereich einzuhalten. Wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sanitär- und andere Räume mit räumlicher Enge sind ausschließlich von einer Person zu betreten. Ansammlungen von Personen (z.B. Wartebereiche) sind zu Vermeiden. Durch die Veranstaltenden werden vormarkierte Flächen mit breiten Gängen angelegt, je Haushalt/Gruppe/Anmeldung wird ein Feld zur Verfügung gestellt.
  5. Wo möglich, sind Türen offen zu lassen, um mögliche Infektionswege, durch Betätigen der Türklinken, zu vermeiden. Tische, Tür- und Fensterklinken und andere Oberflächen, die von wechselnden Personen genutzt werden, sind zu reinigen / desinfizieren. Die Verantwortung hierüber liegt bei den Veranstaltenden. Die erfolgte Reinigung ist jeweils zu dokumentieren.
  6. Eine Picknickdecke, offene Speisen und Getränke müssen selbst mitgebracht werden. Speisen und Getränke sind nur zum Selbstverzehr gestattet und dürfen nicht andere Personen weitergegeben werden.
Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen. Das gilt ebenso für Personen, die rechtsradikale Symbolik und Bekleidungsmarken zur Schau stellen.

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