Freiräume sind im ländlichen Raum des südlichen Sachsen-Anhalts Mangelware? NOPE! An vielen Orten bewegt sich etwas. In Merseburg bereichern "kLinke" und "Domstraße2" die Kulturlandschaft. In Naumburg veranstalten "Tankstep" Hardcore/Punk/Metal Konzerte. In Nebra baut der "Hardtlack e.V." sein Vereinsheim "NEVERI" aus, in Obhausen haben sich Menschen gedacht "wir brauchen ein Kulturzentrum" und betreiben seit dem 01.01.2020 das "RATS - Kulturzentrum Obhausen". Und sicher haben wir noch wen vergessen...
Am 29.02.2020 veranstalten wir deshalb ein Vernetzungstreffen, bei dem sich die unterschiedlichen Projekte gegenseitig vorstellen und vernetzen können. Es wird außerdem einen Erfahrungsbericht von Tobias "Pudding" Burdukat geben. Über viele Jahre hinweg gelang es ihm und seinen Mitstreiter*innen, mit dem "Dorf der Jugend" in Grimma eine "lebendige, nachhaltige und autarke Struktur der Kultur- und Jugendarbeit für den ländlichen Raum" aufzubauen und zu etablieren. Er wird über seine Erfahrungen und die Geschichte, Möglichkeiten und Erschwernisse von Freiräumen und Jugendarbeit im ländlichen Raum berichten und anschließend Raum für Nachfragen und Hilfestellungen bieten.
Anmeldung über: querfurt.fuer.weltoffenheit@gmail.com oder via DM auf Twitter, Instagram, Facebook
(Die Anmeldung dient nur zum Überblick. Schreibt uns einfach einen Namen und evtl. für welche Initiative/Organisation ihr teilnehmen wollt.)
Zeitplan der Veranstaltung:
14:00 Uhr - Begrüßung
14:30 Uhr - Vorstellung der Projekte
- Geschichte und Ziele der Initiative
- Aktueller Stand
- Ausblick
15:00 Uhr - Besichtigung RATS
- Kaffee, Tee, Snacks
15:30 Uhr - Vortrag “Dorf der Jugend bei euch!?”
- Jugendarbeit im ländlichen Raum
- Entwicklungen, Möglichkeiten, Erschwernisse
- Best Practice
- Diskussion, Nachfragen, Hilfestellungen
17:00 Uhr - Austausch und Vernetzung
- Welche Bedürfnisse haben die Projekte?
- Wie können sich die Projekte gegenseitig unterstützen?
- Zukünftige Vernetzung
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Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen. Das gilt ebenso für Personen, die rechtsradikale Symbolik und Bekleidungsmarken zur Schau stellen.
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